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alternative Parkmethodik
So kanns auch gehen, wenn die Lücke eindeutig zu klein ist. Gesehen gestern auf der Hauptstraße.

Was die StVO dazu sagt ist eher schwammig anszusehen. Es gilt in Deutschland ein Rechtsfahrgebot, welches auch ein Parken in Fahrtrichtung als Sinnig ergeben würde. Eine genaue Regelung für diesen Parkstil findet man aber nicht in der StVO.
Ausgegeben wird nur eine Regelung das man eine Fahrzeigbreite von 2,5 Meter nicht überschreiten sollte, da sonst eine Verkehrsbehinderung die Folge währe. Doch der Smart ist eben nicht einmal so lang, und stellt rein praktisch keine Behinderung da.
Doch nun stelle man sich vor, man sieht so etwas beim Vorbeifahren. Ich hätte in einem flühtigen Blick einen Anflug von "Achtung-Ausparken" im Kopf, der mich bremsen ließe.

Eventuell sollte man sich diese Parkmethodik noch einmal überlegen.
Gruß Alex



1 Kommentare
Erstellt am 10 May 2009 von corvintaurus

by K @ 15 May 2009 04:11 pm
hab ich gestern in Berlin Mitte mind. 3 Stück so gesehen. Geht aber nur mit dem alten Smart der soll 2,49 m sein.
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